Aktuelle Verordnung für die befristete Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern in der Land- und Forstwirtschaft
Aktuelle „Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz für die befristete Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern in der Land- und Forstwirtschaft“, mit der ein Zusatzkontingent für die Beschäftigung von Saisonarbeitskräften in der Höhe von insgesamt 500 festgelegt wird.
Es handelt sich dabei um eine wichtige Maßnahme, um den derzeitig herrschenden akuten Personalbedarf im Bereich der Forstunternehmer kurzfristig zu decken. Das Kontingent wird zeitlich begrenzt bis Ende Oktober 2018.